LwAusbStEignV · Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin LwAusbStEignV Art. 4Inkrafttreten, Außerkrafttreten In forceOfficial text Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. ← Previous · Art. 3 Contents