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LuftVStAbsenkV 2021 · Verordnung zur Absenkung der Steuersätze im Jahr 2021 nach § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes

LuftVStAbsenkV 2021 Art. 1Steuersätze 2021

In forceOfficial text

Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2021 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort 1.

in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz:

12,88 Euro,

2.

in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz:

32,62 Euro,

3.

in anderen Ländern:

58,73 Euro.