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LuftVStAbsenkV 2017 · Verordnung zur Absenkung der Steuersätze im Jahr 2017 nach § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes

LuftVStAbsenkV 2017 Art. 1Steuersätze 2017

In forceOfficial text

Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2017 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort 1.

in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz

7,47 Euro,

2.

in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz

23,32 Euro,

3.

in anderen Ländern

41,99 Euro.