Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

LuftVerkSiV · Verordnung zur Sicherstellung des Luftverkehrs

LuftVerkSiV Art. 1

In forceOfficial text

Zweck dieser Verordnung ist es, sicherzustellen, daß in einem Verteidigungsfall sowie in einer Zeit, in der die Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf einen möglichen Verteidigungsfall erhöht werden muß, die erforderlichen lebenswichtigen Verkehrsleistungen, insbesondere zur Versorgung der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte, im Luftverkehr erbracht werden können.