LuftSpZustV · Verordnung über die Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Luftsportwesen LuftSpZustV Art. 2 In forceOfficial text Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. ← Previous · Art. 1 Contents