Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

LuftPersV · Verordnung über Luftfahrtpersonal

LuftPersV Art. 25Form der Ausbildungserlaubnis

Unterabschnitt 1 Allgemeines

In forceOfficial text

Die Ausbildungserlaubnis wird 1.

für zugelassene Ausbildungsorganisationen in Form eines Zeugnisses nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 erteilt,

2.

für genehmigte Ausbildungseinrichtungen in Form einer Zulassung erteilt,

3.

für Betriebe für die Ausbildung von technischem Personal nach § 23 Absatz 2 in Form einer Genehmigung erteilt.