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LuftPersV · Verordnung über Luftfahrtpersonal

LuftPersV Art. 12Anrechnung von im Militärdienst erworbenen Kenntnissen, Erfahrungen und Fähigkeiten

Unterabschnitt 1 Allgemeines

In forceOfficial text

Die im Militärdienst erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten werden in Bezug auf die einschlägigen Anforderungen des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 im Einklang mit den Festlegungen des Anrechnungsberichts nach Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 in der jeweils geltenden Fassung angerechnet.