LuftFzgG · Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
LuftFzgG Art. 7
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften über das Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug
Die Bestellung eines Registerpfandrechts ist unzulässig, solange das Luftfahrzeug mit einem Registerpfandrecht belastet ist, das im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung eingetragen ist.