LuftFzgG · Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
LuftFzgG Art. 29
Zweiter Abschnitt Eintragung und Inhalt des Registerpfandrechts an einem Luftfahrzeug
Kraft des Registerpfandrechts haftet das Luftfahrzeug auch für die gesetzlichen Zinsen der Forderung sowie für die Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Luftfahrzeug bezweckenden Rechtsverfolgung.