Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

LuftFzgG · Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen

LuftFzgG Art. 103

Zweiter Teil Vorschriften für ausländische Luftfahrzeuge

In forceOfficial text

Besteht an einem ausländischen Luftfahrzeug 1.

ein Recht des Besitzers dieses Luftfahrzeugs, Eigentum durch Kauf zu erwerben,

2.

ein Recht zum Besitz dieses Luftfahrzeugs auf Grund eines für einen Zeitraum von sechs oder mehr Monaten abgeschlossenen Mietvertrags oder

3.

ein besitzloses Pfandrecht, eine Hypothek oder ein ähnliches Recht, das vertraglich zur Sicherung einer Forderung bestellt ist,

so geht es allen anderen Rechten an dem Luftfahrzeug vor, sofern es nach dem Recht des Staates, in dem das Luftfahrzeug zur Zeit der Begründung des Rechts als staatszugehörig eingetragen war, gültig entstanden und in einem öffentlichen Register dieses Staates eingetragen ist.