LuftEBV · Verordnung zur Regelung des Betriebs von nicht als Luftfahrtgerät zugelassenen elektronischen Geräten in Luftfahrzeugen LuftEBV Art. 5Inkrafttreten, Außerkrafttreten In forceOfficial text (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) - ← Previous · Art. 4 Contents