LSpV · Verordnung zur Durchführung des Lebensmittelspezialitätengesetzes
LSpV Art. 6Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
LSpV · Verordnung zur Durchführung des Lebensmittelspezialitätengesetzes
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.