LMTAusbV 2000 · Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik
LMTAusbV 2000 Art. 5Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.