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Verordnung über Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen

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Contents

  1. Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
  2. Art. 1 Anwendungsbereich
  3. Art. 2 Begriffsbestimmungen
  4. Abschnitt 2 Anzeige des Inverkehrbringens
  5. Art. 3 Zuständige Behörde und Anzeige des Inverkehrbringens
  6. Abschnitt 3 Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
  7. Art. 4 Besondere Anforderungen an die Herstellung von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
  8. Art. 5 Besondere Anforderungen beim Inverkehrbringen von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
  9. Abschnitt 4 Sondervorschriften für bestimmte Lebensmittel
  10. Art. 6 Besondere Anforderungen an Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für die Ernährungsanforderungen von Säuglingen oder Kleinkindern entwickelt wurden
  11. Art. 7 Besondere Anforderungen an die Bezeichnung, die Werbung und die Verteilung von Material für Informations- oder Ausbildungszwecke
  12. Art. 8 Genehmigungspflicht bei der Herstellung von Lebensmitteln
  13. Abschnitt 5 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  14. Art. 9 Straftaten
  15. Art. 10 Ordnungswidrigkeiten
  16. Art. 11 Übergangsregelungen aus Anlass dieser Verordnung