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LEinfG · Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik

LEinfG Art. 1

- Territoriale Gliederung

In forceOfficial text

(1) Mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 werden in der DDR folgende Länder gebildet: -

Mecklenburg-Vorpommern

durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Neubrandenburg, Rostock und Schwerin, .

ohne die Kreise Perleberg, Prenzlau und Templin;

-

Brandenburg

durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam, .

ohne die Kreise Hoyerswerda, Jessen und Weißwasser,

.

zuzüglich der Kreise Perleberg, Prenzlau und Templin;

-

Sachsen-Anhalt

durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Halle und Magdeburg, .

ohne den Kreis Artern,

.

zuzüglich des Kreises Jessen;

-

Sachsen

durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Dresden, Karl-Mark-Stadt/Chemnitz und Leipzig, .

ohne die Kreise Altenburg und Schmölln;

.

zuzüglich der Kreise Hoyerswerda und Weißwasser;

-

Thüringen

durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Erfurt, Gera und Suhl, .

zuzüglich der Kreise Altenburg, Artern und Schmölln.

(2)