LegRegV · Verordnung zur Durchführung des Legehennenbetriebsregistergesetzes
LegRegV Art. 4Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
LegRegV · Verordnung zur Durchführung des Legehennenbetriebsregistergesetzes
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.