LegRegG · Gesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen
LegRegG Art. 13Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
LegRegG · Gesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.