LArbWoV · Verordnung über Steuervergünstigungen zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen
LArbWoV Art. 7Inkrafttreten
Die vorstehende Fassung dieser Verordnung tritt am 14. August 1974 in Kraft.
LArbWoV · Verordnung über Steuervergünstigungen zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen
Die vorstehende Fassung dieser Verordnung tritt am 14. August 1974 in Kraft.