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LAP-mftDBwV · Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr

LAP-mftDBwV Art. 12Gliederung des Vorbereitungsdienstes

Kapitel 1 Laufbahn und Ausbildung

In forceOfficial text

(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in folgende Abschnitte:

1.

Erster Ausbildungsabschnitt

a) Erwerb des Dienstführerscheins der Bundeswehr BE/CE,

b) Einweisungs- und Überprüfungsfahrt und

c) Einweisung bei einer Standortverwaltung

2 1/2 Monate,

2.

Zweiter Ausbildungsabschnitt feuerwehrtechnischer Grundlehrgang an der Zentralen Ausbildungsstätte Brandschutz der Bundeswehr

5 1/2 Monate,

3.

Dritter Ausbildungsabschnitt praktische Ausbildung bei Dienststellen mit Bundeswehrfeuerwehren und Berufsfeuerwehren der Kommunalbehörden

6 Monate,

4.

Vierter Ausbildungsabschnitt Verwaltungslehrgang an einer Bundeswehrverwaltungsschule

1 Monat und

5.

Fünfter Ausbildungsabschnitt Abschlusslehrgang an der Zentralen Ausbildungsstätte Brandschutz der Bundeswehr

3 Monate.

Die Reihenfolge des dritten und vierten Ausbildungsabschnitts kann geändert werden. Der Verwaltungslehrgang kann in Unterbrechung der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.

(2) Die Anwärterinnen und Anwärter sollen im Rahmen der körperlichen Schulung das Deutsche Sportabzeichen und das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze erwerben.