KVWG · Gesetz zur Weiterentwicklung des Kassenarztrechts
KVWG Art. 9
Art 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Ersten des auf seine Verkündung folgenden Kalendervierteljahres in Kraft.
(2)
KVWG · Gesetz zur Weiterentwicklung des Kassenarztrechts
Art 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Ersten des auf seine Verkündung folgenden Kalendervierteljahres in Kraft.
(2)