KVStGleichstV · Verordnung über die kapitalverkehrsteuerliche Gleichstellung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Europäischen Investitionsbank mit dem Bund KVStGleichstV Art. 3 In forceOfficial text Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. ← Previous · Art. 2 Contents