KVAV Art. 9Dokumentationspflichten
Kapitel 1 Methoden zur Berechnung der Prämien und Rückstellungen
Alle rechnungsmäßigen Ansätze hat das Versicherungsunternehmen in überprüfbarer Weise zu belegen.
Kapitel 1 Methoden zur Berechnung der Prämien und Rückstellungen
Alle rechnungsmäßigen Ansätze hat das Versicherungsunternehmen in überprüfbarer Weise zu belegen.