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KVAV · Verordnung betreffend die Aufsicht über die Geschäftstätigkeit in der privaten Krankenversicherung

KVAV Art. 2Rechnungsgrundlagen

Kapitel 1 Methoden zur Berechnung der Prämien und Rückstellungen

In forceOfficial text

(1) Rechnungsgrundlagen sind: 1.

der Rechnungszins,

2.

die Ausscheideordnung,

3.

die Kopfschäden,

4.

der Sicherheitszuschlag,

5.

die sonstigen Zuschläge und

6.

die Übertrittswahrscheinlichkeiten zur Berechnung des Übertragungswertes nach § 14.

(2) Weitere Rechnungsgrundlagen sind die Krankheitsdauern und die Leistungstage, die Anzahl der Krankenhaus- und der Pflegetage, die Krankenhaus-, die Pflegehäufigkeiten, die Krankheits- und die Pflegekosten bezogen auf den Leistungstag sowie andere geeignete Rechnungsgrundlagen, die zur Festlegung der Kopfschäden oder Ausscheidewahrscheinlichkeiten erforderlich sind.

(3) Die Rechnungsgrundlagen sind mit ausreichenden Sicherheiten zu versehen.