KStG · Körperschaftsteuergesetz
KStG Art. 6aEinkommensermittlung bei voll steuerpflichtigen Unterstützungskassen
Erster Teil Steuerpflicht
Bei Unterstützungskassen, die voll steuerpflichtig sind, ist § 6 Absatz 5 Satz 2 und Absatz 5a entsprechend anzuwenden.