KrWG · Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen KrWG Art. 63Geheimhaltung und Datenschutz Teil 9 Schlussbestimmungen In forceOfficial text Die Rechtsvorschriften über Geheimhaltung und Datenschutz bleiben unberührt. ← Previous · Art. 62 Contents Art. 64 · Next →