KredFinG 1967 · Gesetz über die Aufnahme und Bereitstellung von Krediten zur Belebung der Investitionstätigkeit und zur Sicherung eines stetigen Wirtschaftswachstums im Rechnungsjahr 1967 KredFinG 1967 Art. 6 In forceOfficial text Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. ← Previous · Art. 5 Contents