Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

KPrüfTechnAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Prüftechnologen Keramik und zur Prüftechnologin Keramik

KPrüfTechnAusbV Art. 12Inhalt

Abschnitt 3 Abschlussprüfung

In forceOfficial text

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1.

die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie

2.

den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.