KonjV 3 · Dritte Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen
KonjV 3 Art. 3Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
KonjV 3 · Dritte Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.