KonjV 2 · Zweite Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen
KonjV 2 Art. 3Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
KonjV 2 · Zweite Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.