KonjV 1 · Erste Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen
KonjV 1 Art. 3Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
KonjV 1 · Erste Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.