KonfV · Verordnung über Konfitüren und einige ähnliche Erzeugnisse
KonfV Art. 7Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2)
KonfV · Verordnung über Konfitüren und einige ähnliche Erzeugnisse
(1) Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2)