KiGAbV · Verordnung über den automatisierten Abruf von Kindergelddaten durch die Bezügestellen des öffentlichen Dienstes KiGAbV Art. 6Inkrafttreten, Außerkrafttreten In forceOfficial text Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2018 in Kraft. § 3 Absatz 5 tritt am 25. Mai 2018 außer Kraft. ← Previous · Art. 5 Contents