DE · Kfz-EEV
Verordnung über die Erfassung von Kfz-Energieverbrauchsdaten und ihre Übermittlung an die Europäische Kommission
Contents
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Datenerhebung bei Gelegenheit der Hauptuntersuchung
- Art. 3 Datenübermittlung an die nationale Datenspeicherungsstelle, Energieverbrauchsdatei
- Art. 4 Datenübermittlung an die Europäische Umweltagentur und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Art. 5 Inkrafttreten