Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

KfSachvG · Gesetz über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr

KfSachvG Art. 15Zuständigkeiten

In forceOfficial text

Die Landesregierungen bestimmen durch Rechtsverordnung 1.

die für die Anerkennung der Sachverständigen und Prüfer zuständigen Behörden nach den §§ 1 bis 9 (Anerkennungsbehörden);

2.

die für die Aufsicht über die Technischen Prüfstellen zuständigen Behörden nach den §§ 10 bis 14 (Aufsichtsbehörden);

3.

die für die Ausnahmeregelung zuständigen Behörden nach § 17.