KerIndAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung in der keramischen Industrie
KerIndAusbV Art. 2Ausbildungsdauer
Teil 1 Gemeinsame Vorschriften
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
KerIndAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung in der keramischen Industrie
Teil 1 Gemeinsame Vorschriften
Die Ausbildung dauert drei Jahre.