KCanG · Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis
KCanG Art. 25Selbstkostendeckung
Abschnitt 5 Mitgliedsbeiträge und Selbstkostendeckung in Anbauvereinigungen
Für die Weitergabe von Vermehrungsmaterial an andere Anbauvereinigungen nach § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 oder an die in § 20 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 genannten Personen haben Anbauvereinigungen vom jeweiligen Empfänger die Erstattung der Kosten zu verlangen, die für die Gewinnung des weitergegebenen Vermehrungsmaterials entstanden sind.