KBFG · Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“
KBFG Art. 4Finanzierung
Der Bund stellt dem Sondervermögen im Jahr 2007 einen einmaligen Betrag in Höhe von 2,15 Milliarden Euro zur Verfügung.
KBFG · Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“
Der Bund stellt dem Sondervermögen im Jahr 2007 einen einmaligen Betrag in Höhe von 2,15 Milliarden Euro zur Verfügung.