KBAG · Gesetz über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes
KBAG Art. 5
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
KBAG · Gesetz über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.