KAGB · Kapitalanlagegesetzbuch
KAGB Art. 273aKreditvergabe
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für inländische Spezial-AIF
Durch und für inländische Spezial-AIF dürfen Kredite vergeben werden.
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Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften für inländische Spezial-AIF
Durch und für inländische Spezial-AIF dürfen Kredite vergeben werden.