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KälteanlMstrV · Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Kälteanlagenbauer-Handwerk

KälteanlMstrV Art. 5Fachgespräch

In forceOfficial text

Im Fachgespräch hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1.

die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,

2.

Kunden zu beraten, insbesondere unter Berücksichtigung des individuellen Kundenwunsches; dabei sind wirtschaftliche Überlegungen sowie rechtliche und technische Anforderungen in das Beratungsgespräch einzubeziehen,

3.

das Vorgehen bei der Planung und bei der Durchführung des Meisterprüfungsprojekts zu begründen und

4.

mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darzustellen und dabei neue Entwicklungen im Kälteanlagenbauer-Handwerk zu berücksichtigen.