JEGMV 2031-2040 Art. 1Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2031 bis 2040
Die Jahresemissionsgesamtmengen nach § 4 Absatz 4 des Bundes-Klimaschutzgesetzes für den Zeitraum ab dem Jahr 2031 bis einschließlich des Jahres 2040 richten sich nach der Anlage.