JAVollzO · Verordnung über den Vollzug des Jugendarrestes
JAVollzO Art. 30Heranwachsende
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten auch für Heranwachsende.
JAVollzO · Verordnung über den Vollzug des Jugendarrestes
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten auch für Heranwachsende.