IZÜV Art. 11Anwendungsbereich
Abschnitt 3 Sonderregelungen für Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen
Der Abschnitt 3 dieser Verordnung gilt für das Einleiten von Abwasser im Sinne des Anhangs 33 Teil A der Abwasserverordnung in Gewässer und Abwasseranlagen.