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ITSEAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum IT-System-Elektroniker und zur IT-System-Elektronikerin

ITSEAusbV Art. 8Prüfungsbereich von Teil 1

Abschnitt 2 Abschlussprüfung

In forceOfficial text

(1) Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungsbereich Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes statt.

(2) Im Prüfungsbereich Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1.

Kundenbedarfe zielgruppengerecht zu ermitteln,

2.

Hard- und Software auszuwählen und ihre Beschaffung einzuleiten,

3.

einen IT-Arbeitsplatz zu konfigurieren und zu testen und dabei die Bestimmungen und die betrieblichen Vorgaben zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zur Qualitätssicherung einzuhalten,

4.

Kunden und Kundinnen in die Nutzung des Arbeitsplatzes einzuweisen und

5.

die Leistungserbringung zu kontrollieren und zu protokollieren.

(3) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.

(4) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.