IsolMstrV · Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer-Handwerk IsolMstrV Art. 6 3. Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften In forceOfficial text - ← Previous · Art. 5 Contents Art. 7 · Next →