InvStG · Investmentsteuergesetz
InvStG Art. 44Anteilige Abzüge aufgrund einer Steuerbefreiung
Abschnitt 2 Besteuerung des Anlegers eines Spezial-Investmentfonds
§ 21 ist entsprechend auf Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben, Veräußerungskosten oder Werbungskosten anzuwenden, die mit Erträgen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, die ganz oder teilweise von der Besteuerung freizustellen sind.