InvStG · Investmentsteuergesetz
InvStG Art. 24Kein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds
Abschnitt 4 Verhältnis zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds
Wenn Investmentfonds oder ihre Anleger der Besteuerung nach Kapitel 2 unterlegen haben, so ist ein Wechsel zur Besteuerung nach Kapitel 3 ausgeschlossen.