InvHSG · Gesetz über den Abschluß der Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft
InvHSG Art. 10
Sechster Abschnitt Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
InvHSG · Gesetz über den Abschluß der Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft
Sechster Abschnitt Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.