Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

InVeKoSV · Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems

InVeKoSV Art. 13aAngaben bei Niederwald mit Kurzumtrieb

Unterabschnitt 1 Sammelantrag

In forceOfficial text

Soweit der Betriebsinhaber Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb im Sinne des § 3 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung im Sammelantrag angibt, hat er zusätzlich anzugeben: 1.

das Jahr der Anlage des Niederwalds mit Kurzumtrieb und

2.

das Jahr der letzten Ernte des Niederwalds mit Kurzumtrieb.