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InstitutsVergV · Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten

InstitutsVergV Art. 4Ausrichtung an der Strategie des Instituts

Abschnitt 2 Allgemeine Anforderungen an Vergütungssysteme

In forceOfficial text

Die Vergütungsstrategie und die Vergütungssysteme müssen auf die Erreichung der Ziele ausgerichtet sein, die in den Geschäfts- und Risikostrategien des jeweiligen Instituts niedergelegt sind. Dabei ist auch die Unternehmenskultur zu berücksichtigen. Die Vergütungsparameter sind zu Beginn des Bemessungszeitraums festzulegen und müssen sich an den Strategien ausrichten sowie das Erreichen der strategischen Ziele unterstützen. Dabei sind auch die ESG-Risiken zu berücksichtigen.